In den 30er und 40er Jahren beschaffte die DRG vierachsige Eilzugwagen in größeren Stückzahlen. Die Beschaffung war erforderlich geworden, seit nach 1928 viele der bis dann verkehrenden „Beschleunigten Personenzüge“ (BP) zu (später zugschlagpflichtigen) Eilzügen umgewandelt worden waren. Bei den BP genügten Personenwagen (Abteil- und Durchgangswagen) der Länderbahnen (4-, 3- oder 2-achsig), aber mit der Einführung der Eilzüge wurde die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h für Eilzüge zulässig. Dafür waren die Länderbahnwagen nicht geeignet. Also mussten neue vierachsige Wagen her.
Eilzugwagen der DRG in N
Veröffentlicht im September 2020